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Nachfolgend haben wir die
uns am häufigsten gestellten Fragen beantwortet. Teilweise haben wir diese
aufgrund der besseren Verständlichkeit stark vereinfacht. Für tiefergehende
Fragen nehmen Sie doch einfach Kontakt zu uns auf.
Bitte beachten Sie, dass sich jegliche Leistungsansprüche ausschließlich
aus den Bestimmungen unserer Satzung bzw. der Allgemeinen Versicherungsbedingungen
in der jeweils gültigen Fassung ergeben.
Allgemeines
Warum eigentlich Zusatzrenten?
Inzwischen ist es bundesweit bekannt: Die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung
werden künftig nicht mehr ausreichen, den gewohnten Lebensstandard auch
im Rentenalter beizubehalten.
Die Versorgungslücke wird immer größer werden. Das bedeutet:
Der Nettoeinkommensverlust mit Eintritt in den Rentenstand wird steigen.
Wer ist die Pensionskasse westdeutscher Genossenschaften
VVaG?
Die Pensionskasse westdeutscher Genossenschaften VVaG ist eine Gründung
des ehemaligen Verbandes ländlicher Genossenschaften, einem Vorläufer
des heutigen Rheinisch-Westfälischen Genossenschaftsverbandes. Dieser gründete
mit 14 Ortsgenossenschaften die damalige Versorgungskasse.
Der Auftrag lautete: Gegen Zahlung von Beiträgen eine zusätzliche
Leistung neben der gesetzlichen Rentenversicherung für das Alter, den Tod
oder die Erwerbsminderung aufzubauen.
Was spricht für eine Pensionskasse?
Durch die steuerlichen Rahmenbedingungen haben die Pensionskassen seit 2002
eine wahre Renaissance erlebt.
Ein Wesensmerkmal der Pensionskassen war immer: Das Bemühen um eine sparsame
Haushaltsführung! Ihre Verwaltungskosten konnten dadurch deutlich unter
denen ihrer Mitbewerber, der Lebensversicherungen, liegen.
Auch wir bemühen uns um eine kostengünstige Verwaltung. Das bedeutet:
Wir unterhalten keinen Außendienst, wir zahlen keinerlei Provisionen und
beschäftigen einen kleinen Stamm hoch motivierter und bestens ausgebildeter
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Unsere Kernkompetenz liegt im Bereich der betrieblichen Altersversorgung, der
Vorstandsversorgung sowie der Information über gesetzliche und sonstige
Entwicklungen, die unser Fachgebiet betreffen.
Produkte/Tarife
Welche Produkte bietet die Pensionskasse westdeutscher
Genossenschaften VVaG an?
Die Pensionskasse bietet ihren Mitgliedsunternehmen und Mitgliedern zwei Tarife
an:
Grundversicherung 2005
Individualversicherung
2005
Für wen kommt welches Produkt in Frage?
Die Grundversicherung wird genutzt von Mitarbeitern, die gemeinsam mit ihren
Arbeitgebern eine zusätzliche Leistung für das Alter aufbauen wollen.
Die Individualversicherung ist eher für die individuelle, persönliche
Vorsorge einsetzbar.
Was ist bei Vorliegen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung?
Hier gibt es zwei Möglichkeiten:
1. Entweder bringt der betroffene Mitarbeiter eine Bescheinigung des ihn behandelnden
Facharztes bei, nach dem die gesundheitliche Beeinträchtigung nach derzeitigem
Stand nicht zu einem vorzeitigen Tod oder zu einer vorzeitigen Erwerbsminderung
führt.
oder
2. Wir bauen eine Versicherung auf, die ausschließlich Leistungen für
eine reine Altersrente anbietet. Die Risikobausteine Erwerbsminderung und Hinterbliebenenrenten
können in diesem Fall nicht genutzt werden.
Was unterscheidet die Grundversicherung 2005 von der
Individualversicherung 2005?
Stark vereinfacht ist die Grundversicherung der Tarif, in den die Arbeitgeber
aufgrund einer betrieblichen Regelung (Betriebsvereinbarung, Gesamtzusage o.
ä.) einzahlen.
Der Beitragsanteil des Arbeitgebers muss hierbei mindestens 1/3 des Gesamtbeitrages
betragen. Ansonsten können sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer frei verständigen,
wie die Beitragsaufteilung vorgenommen werden soll.
Die „alte“ Grundversicherung 2003 wurde
für alle Mitarbeiter genutzt, die bis zum 31.12.2004 beigetreten sind.
Sie bietet immer den kompletten Schutz mit den Risikobausteinen Altersrente,
Erwerbsminderungsrente und Hinterbliebenenrenten. Ferner wird die Kapitaloption
angeboten.
Zum 31.12.2004 wurde die Grundversicherung 2003 für Neueintritte geschlossen.
Ab dem 1.1. 2005 haben wir die Grundversicherung 2005
neu eingeführt. In diesen Tarif kommen alle Mitarbeiter, die ab dem 1.1.2005
aufgenommen werden.
In der Grundversicherung 2005 hat das Mitglied ein Wahlrecht zwischen den Risikobausteinen
Altersrente (vorgezogene
Altersrente) und Erwerbsminderungsrente
oder
Altersrente (vorgezogene
Altersrente), Erwerbsminderungsrente und Hinterbliebenenrenten
Die Kombination kann während der Vertragslaufzeit durchaus gewechselt werden.
Die Versicherung kann also auf die individuelle Lebenssituation angepasst werden.
Auf Wunsch können die Ansprüche auf Alters- oder vorgezogene Altersrente
auch einmalig in einer Gesamtsumme (Kapitalabfindung) ausgezahlt werden.
Die Individualversicherung 2005 dient eher der
persönlichen Vorsorge des Mitarbeiters.
Hier können folgende Beiträge eingezahlt werden:
freiwillige Beiträge,
die über die Grundversicherung hinausgehen
Beiträge aus Entgeltumwandlung
Beiträge, die nach
§ 10 a EStG gefördert werden (Riester-Rente)
Beiträge aus gehaltstariflichen
Leistungen
In der Individualversicherung 2005 kann zwischen den Risikobausteinen
Altersrente (vorgezogene
Altersrente)
Altersrente (vorgezogene
Altersrente) und Erwerbsminderungsrente
Altersrente (vorgezogene
Altersrente) und Hinterbliebenenrenten
Altersrente (vorgezogene
Altersrente), Erwerbsminderungsrente und Hinterbliebenenrenten
gewählt werden.
Auch in der Individualversicherung 2005 ist die Kapitalabfindung möglich.
Ausgenommen hiervon sind lediglich Ansprüche, die nach § 10 a EStG
(Riester-Rente) gefördert wurden.
Die dem Tarif „Individualversicherung 2005“ zugrundeliegende Kalkulation
entspricht der der Grundversicherung 2005, d. h.: Für gleiche Beiträge
gibt es gleiche Leistungen.
Beiträge
Wie hoch sollte der Beitrag sein?
Nach der Empfehlung unserer Satzung sollte das versicherte Einkommen 1/3 des
Bruttoeinkommens entsprechen. Der sich daraus errechnende Beitrag würde
insgesamt ca. 5,5 % des Jahresbruttoeinkommens ausmachen.
Was ist das „versicherte Einkommen“?
Das „versicherte Einkommen“ ist eine Rechengröße für
Beiträge und Leistungen. Es sollte – nach der Empfehlung unserer
Satzung – 1/3 des Jahresbruttoeinkommens ausmachen. Der Beitrag dafür
beträgt 16,5 % und wird üblicherweise zwischen dem Arbeitgeber (11,5
%) und dem Arbeitnehmer (5 %) aufgeteilt. Andere Aufteilungen sind problemlos
machbar. Allerdings muss in der Grundversicherung der Beitrag des Arbeitgebers
mindestens 1/3 des Gesamtbeitrages ausmachen.
Beispiel:
Einkommen Vorjahr: 40.000 Euro = 13.333 Euro versichertes Einkommen (vE) (1/3)
Der Beitrag beträgt
5% des vE (13.333 Euro) für den Arbeitnehmer = 666,65
Euro p. a.
11,5 % des vE (13.333 Euro) für den Arbeitgeber =
1.533,30 Euro p. a.
Summe = 2.199,95 Euro
Können auch rückwirkend Beiträge eingezahlt
werden?
Über den 1. Januar des laufenden Jahres hinaus können
rückwirkend keine Beiträge eingezahlt werden.
Kann ich der Pensionskasse auch ohne meinen Arbeitgeber
beitreten?
Eine Anmeldung hat grundsätzlich über den Arbeitgeber zu erfolgen.
Das setzt aber nicht voraus, dass der Arbeitgeber sich auch mit einem Beitragsanteil
beteiligt.
Eine Ausnahme bildet die außerordentliche Mitgliedschaft. Der Mitarbeiter
ist bei einem Arbeitgeber-Mitglied beschäftigt, wird aber nicht vom Arbeitgeber-Mitglied
angemeldet.
Lohnt sich die Pensionskasse auch für ältere
Mitarbeiter/innen?
Grundsätzlich ja. Insbesondere dann, wenn der Arbeitgeber über seinen
Beitragsanteil an der Finanzierung erheblich mitwirkt.
Können freiwillig höhere Beiträge erbracht
werden?
In der Grundversicherung ist das nicht möglich. In die Individualversicherung
kann jedoch beliebig eingezahlt werden.
Entgeltumwandlung
Was ist eigentlich „Entgeltumwandlung“?
Bei einer Entgeltumwandlung vereinbart der Arbeitnehmer mit seinem Arbeitgeber,
dass dieser zu Lasten des Bruttogehaltes zunächst einen Versicherungsbeitrag
abführt. Die Versteuerung und Abführung der Sozialabgaben erfolgt
nur noch auf dem dann geminderten Niveau, so dass sich hiermit ein steuer- und
sozialversicherungsrechtlicher Vorteil ergibt. Die Sozialversicherungsfreiheit
endet allerdings 2008.
Welche Wirkung hat die Entgeltumwandlung?
Grundsätzlich hat eine Entgeltumwandlung zur Folge, dass mit steuerlicher
Begünstigung und bis zum Jahr 2008 auch sozialversicherungsrechtlicher
Begünstigung ein Beitrag für die Altersversorgung in einen versicherungsförmigen
Weg eingezahlt werden kann.
Aus folgendem Beispiel kann die Wirkung abgelesen werden
(Stand: 1.1.2005)
Steuern und Sozialversicherung auf Beiträge
Welche Steuern werden auf die Beiträge fällig?
Durch das Alterseinkünftegesetz aus dem Jahr 2004 müssen wir differenzieren
zwischen Alt- und Neuverträgen.
Da sich die Rechtslage bzw. die Interpretation der Rechtslage im Augenblick
ständig ändert, haben wir auf eine ausführliche Erläuterung
verzichtet.
Nähere Informationen enthält die Broschüre „Steuerliche
Förderung der betrieblichen und privaten Altersvorsorge“ des Rheinisch-Westfälischen
Genossenschaftsverbandes e.V.
Fälligkeit der Leistungen
Wann bekomme ich eine Altersrente?
Anspruch auf eine Altersrente besteht, wenn das 65. Lebensjahr vollendet ist.
Weitere Beitragseinzahlungen über das Alter 65 hinaus sind nicht möglich.
Wann bekomme ich eine vorgezogene Altersrente?
Eine vorgezogene Altersrente kann jederzeit ab Vollendung des 60. Lebensjahres
abgerufen werden. Bedingung hierfür ist aber, dass das der Mitgliedschaft
zugrunde liegende Arbeitverhältnis beendet wurde.
Die vorgezogene Altersrente ist niedriger als die Altersrente, die man mit 65
Jahren erhält. Damit wird die verlängerte Rentenzahldauer ausgeglichen.
Wann bekomme ich eine Erwerbsminderungsrente?
Eine Erwerbsminderungsrente wird immer dann gezahlt, wenn durch den gesetzlichen
Rentenversicherungsträger eine teilweise oder volle Erwerbsminderung festgestellt
und hierüber ein entsprechender Bescheid erteilt wurde.
Ein solcher Bescheid löst bei uns immer die volle Erwerbsminderungsrente
aus; unabhängig davon, ob der gesetzliche Rentenversicherungsträger
die teilweise oder aber die volle Erwerbsminderung festgestellt hat.
Wann fließt eine Hinterbliebenenrente?
Die Hinterbliebenenrente setzt ein, wenn das Mitglied verstorben ist und unterhaltsberechtigte
Hinterbliebene (Ehepartner, Kinder) hinterlässt.
Wann bekomme ich eine Kapitalabfindung?
Abgefunden werden können ausschließlich die Ansprüche auf Alters-
bzw. vorgezogene Altersrente. Bedingung für die Auszahlung ist, dass der
Antrag mindestens 3 Jahre vor dem gewünschten Auszahlungstermin eingereicht
wird.
Der Antrag wird formlos vom Arbeitgeber gestellt. Der Arbeitnehmer stimmt diesem
Antrag lediglich zu. Nicht abfindbar sind Renten, die nach § 10 a EStG
(Riester-Renten) gefördert wurden.
Wann bekomme ich Sterbegeld?
Sterbegeld in Höhe der eingezahlten Beiträge, maximal jedoch 7.669
Euro, wird nur gezahlt, wenn keine Rente geflossen ist und keine unterhaltsberechtigten
Hinterbliebenen eine Rente abrufen können.
Welche Unterlagen müssen im Leistungsfall eingereicht
werden?
Für den Abruf von Leistungen ist ein formloser Antrag erforderlich.
Diesem Antrag sollte in jedem Fall beigefügt werden: eine Kopie des gültigen
Personalausweises, die Bankverbindung, die Krankenkassendaten sowie der Nachweis
der Elterneigenschaft.
Bei Altersrenten reicht eine Vorlaufzeit von 6 Wochen vor Rentenbeginn, um eine
termingerechte Auszahlung sicherzustellen.
Je nach Rentenart können aber zusätzliche Nachweise erforderlich sein
(siehe Register „Rente“).
Leistungshöhe
Wie errechnet sich die Leistung?
Grundsätzlich berechnen sich unsere Leistungen nach den eingezahlten Beiträgen.
In der Grundversicherung werden hierzu das versicherte Einkommen bzw. die eingezahlten
Beiträge herangezogen.
In der Individualversicherung werden die einzelnen Beiträge in Rentenbausteine
umgerechnet und für die gesamte Versicherungsdauer zusammengefasst.
Was sind Gewinnzuschläge?
Jedes Jahr lässt die Pensionskasse ein versicherungsmathematisches Gutachten
erstellen. In diesem Gutachten wird u. a. ermittelt, wie hoch die Überschüsse
aus den Vermögensanlagen und den statistischen Annahmen (Lebenserwartung,
Erwerbsminderungsund Sterbewahrscheinlichkeiten) sind.
Ein sich eventuell ergebender Überschuss wird auf Beschluss der Mitgliederversammlung
unter dem Begriff „Gewinnverwendung“ auf die Anwartschaften und
die laufenden Renten verteilt.
Was ist die Zurechnungszeit?
Die Zurechnungszeit gibt es nur in der zum 31.12.2004 für Neuzugänge
geschlossenen Grundversicherung 2003. Das bedeutet, dass die Rente im Rentenfall
vor dem Alter 55 so hochgerechnet wird, als wäre der bisher durchschnittlich
geleistete Beitrag bis zum Alter 55 entrichtet worden.
Bedingung für den Anspruch auf Zurechnungszeit ist aber, dass bis zum Eintritt
des Versicherungsfalls bereits 60 Beitragsmonate vorliegen.
Die Zurechnungszeit ist keine satzungsmäßige Leistung. Sie wird durch
Beschluss der Mitgliederversammlung für jeweils 3 Jahre im Voraus beschlossen.
Die Finanzierung kann ausschließlich aus verteilungsfähigen Überschüssen
erfolgen.
Verändern sich die Renten oder bleiben sie statisch?
Siehe hierzu die Antwort zur Frage „Was sind Gewinnzuschläge?“
Werden andere Renten angerechnet?
Eine Anrechnung von Renten, die von anderen Versorgungsträgern gezahlt
werden, auf unsere Leistungen erfolgt nicht.
Hinterbliebene
Ist meine Familie versorgt?
Soweit bei der Auswahl der Risikobausteine die Hinterbliebenenversorgung einbezogen
wurde, besteht ein Anspruch auf Leistungen im Todesfall.
Dieser beträgt für den überlebenden Ehepartner 60% des Anspruchs,
auf den das verstorbene Mitglied/Rentner zum Zeitpunkt des Todes Anspruch gehabt
hätte. Die Waisenversorgung beträgt 15% pro Kind, auch berechnet vom
jeweiligen Anspruch des Mitglieds/Rentners zum Zeitpunkt des Todes. Die Obergrenze
beträgt aber 100%, so dass eine Witwe oder ein Witwer mit 3 Kindern nicht
105% erhält, sondern bei 100% eine Kappung erfolgt.
Kann mein Lebenspartner auch Leistungen erhalten?
Ein Hinterbliebenenrentenanspruch für eine/n Lebensgefährten/in kann
nicht begründet werden. Für Altersrenten könnte hier alternativ
die Kapitalabfindung genutzt werden.
Kann sich mein Mann/meine Frau auch bei der Pensionskasse
versichern?
Sofern ein Beschäftigungsverhältnis zu einer Genossenschaft vorliegt,
ist das überhaupt kein Problem. Ansonsten ist ein Beitritt zur Pensionskasse
nicht möglich.
Macht die Pensionskasse auch für Unverheiratete
Sinn?
In jedem Fall sollten auch Ledige der Pensionskasse beitreten. Sie benötigen
die von der Pensionskasse angebotenen Leistungen ebenso wie Verheiratete. Dies
bezieht sich insbesondere auch auf den Erwerbsminderungsschutz.
Steuern und Sozialversicherung auf Leistungen
Welche Steuern werden auf die Renten fällig?
Für die Besteuerung unserer Rentenleistungen gibt es zwei Verfahren.
1. Sofern die Beiträge zur Finanzierung der Leistungen pauschal oder individuell
versteuert wurden, wird die Rente mit dem (vom Alter bei Renteneintritt abhängigen)
Ertragsanteil versteuert. Dieser beträgt z. B. im 65. Lebensjahr 18%.
2.Wurde die Leistung aus steuerfreien Beiträgen ausfinanziert, muss die
Rente folgerichtig der vollen Steuer unterworfen werden.
Aufgrund der uns vom Arbeitgeber übermittelten Informationen darüber,
wie er die Beiträge versteuert oder nicht versteuert hat, können wir
die Quote der voll- bzw. der ertragsanteilssteuerpflichtigen Rente ermitteln
und teilen sie dem Rentenempfänger bei Renteneintritt mit. Diese Bescheinigung
dient als Nachweis für das Finanzamt.
Welche Sozialversicherungsbeiträge werden für
die Renten fällig?
Die Rentenleistungen werden zur Kranken- und Pflegeversicherung im Rahmen der
Beitragsbemessungsgrenze herangezogen.
Welche Steuern werden auf Kapitalabfindungen fällig?
Das Berechnungsverfahren für die Steuer bei Kapitalauszahlungen ist ausgesprochen
kompliziert.
Stark vereinfacht kann man sagen, dass die Teile der Kapitalabfindung, die auf
versteuerten Beiträgen beruhen, steuerfrei ausgezahlt werden. Die Teile
der Kapitalabfindung, die aus unversteuerten Beiträgen stammen, werden
der vollen Steuer unterworfen.
Hier ist gegebenenfalls ein Gespräch mit uns zu suchen.
Da wir keine steuerliche Beratung vornehmen dürfen, nehmen Sie bitte für
ausführliche steuerliche Auskünfte Kontakt mit einem Steuerberater
auf.
Welche Sozialversicherungsbeiträge werden auf
Kapitalabfindungen fällig?
Seit dem 1.1.2004 müssen auch von Kapitalauszahlungen Beiträge zur
Kranken- und Pflegeversicherung entrichtet werden.
Gegen diese Maßnahme laufen zurzeit mehrere Musterverfahren, die bis zum
Bundessozialgericht gehen dürften.
Warum muss die Elterneigenschaft nachgewiesen werden?
Seit dem 1.1.2005 zahlen Kinderlose einen höheren Pflegeversicherungsbeitrag.
Insofern müssen wir prüfen, ob Kinder vorhanden sind, die dann zu
einer Reduzierung des Pflegeversicherungssatzes führen.
Arbeitgeberwechsel
Was passiert, wenn ich den Arbeitgeber wechsele?
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| - durch
den neuen Arbeitgeber (sofern es ein Mitgliedsunternehmen ist) - als außerordentliches Mitglied |
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Eine Beitragserstattung
kommt nur noch in Frage, soweit die Beiträge nicht auf einer Entgeltumwandlung
beruhen und die Unverfallbarkeit noch nicht eingetreten ist.
Die Übertragung von Deckungskapital ist nur für Verträge möglich,
die nach dem 1.1.2005 abgeschlossen werden.
Was passiert, wenn das Arbeitsverhältnis ohne
neuen Arbeitgeber beendet wird?
Wird das Arbeitsverhältnis beendet, ohne dass Klarheit über einen
neuen Arbeitgeber besteht, hat das ausgeschiedene Mitglied 3 Monate Zeit um
festzulegen, wie es mit der Versicherung weitergehen kann und soll.
Riester-Rente
Was ist die Riester-Rente?
Mit der „Riester-Rente“ (richtig: Förderrente gemäß
§ 10 a EStG) will der Gesetzgeber Arbeitnehmer animieren, zusätzliche
Leistungen für das Alter aufzubauen.
Wie funktioniert die Riester-Rente?
Die Förderkonzeption sieht eine zweistufige Förderung nach dem Günstigkeitsprinzip
vor.
Zunächst wird eine Förderung der eingezahlten Beiträge durch
Grund- und Kinderzulagen vorgesehen.
In der zweiten Stufe wird eine Günstigkeitsprüfung durch das zuständige
Finanzamt vorgenommen, ob ein Sonderausgabenabzug möglicherweise der günstigere
Weg gewesen wäre.
Welche Förderung erreiche ich damit?
Folgende Förderbeiträge wurden für die nächsten Jahre festgelegt:
Kann ich bei der Pensionskasse eine Riester-Rente abschließen?
Selbstverständlich kann auch bei uns ein förderfähiger Vertrag
abgeschlossen werden.
Rürup-Rente
Was ist die Rürup-Rente?
Unter Rürup-Rente wird verstanden, dass ein Arbeitnehmer seine aus dem
Nettogehalt gezahlten Beiträge zu einer Versicherung als Sonderausgaben
geltend machen kann, sofern diese Versicherung die Kriterien erfüllt, die
das Einkommensteuerrecht bei einer privaten Leibrentenversicherung verlangt.
Elternzeit/Krankheit/unbezahlter Urlaub
Was ist während der Elternzeit, bei längerer
Krankheit und unbezahltem Urlaub?
Enden die Gehaltszahlungen des Arbeitgebers im Zusammenhang mit der Elternzeit,
bei längerer Krankheit oder bei unbezahltem Urlaub, hat das Mitglied die
Möglichkeit, eigene Beiträge in bisheriger Form einzuzahlen.