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Die Pensionskasse westdeutscher Genossenschaften VVaG wurde 1949 gegründet. Gründer waren neben dem heutigen Rheinisch-Westfälischen Genossenschaftsverband e. V. weitere 13 Genossenschaften und genossenschaftliche Zentralinstitute in Westfalen-Lippe.
Als Rechtsform wurde der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) gewählt. Dadurch haben wir wie jede Genossenschaft einen Vorstand, der die Geschäfte führt, einen Aufsichtsrat, der den Vorstand kontrolliert und eine Mitgliederversammlung, die aus den Mitgliedern der Kasse, den Eigentümern also, besteht.
Unser Auftrag ist es, den Mitgliedern gegen Zahlung von Beiträgen Versorgungsansprüche für das Alter, den Fall einer evtl. Erwerbsminderung und ggf. eine Hinterbliebenenversorgung aufzubauen. Versorgungseinrichtungen wie wir können das in aller Regel zu sehr günstigen Verwaltungskosten, da wir keinen Außendienst unterhalten und keine Werbung machen.